Patienteninfos
Herzlich willkommen in der Praxis MEDI-INTEGRALIS® – Ihre Hausärzte in Mitte
Wir sind Ihre Ansprechpartner für die hausärztliche Versorgung in Berlin-Mitte – kompetent, ganzheitlich und persönlich. Bei uns sind alle Patient*innen herzlich willkommen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Für gesetzlich Versicherte reicht Ihre Krankenkassenkarte aus; wenn Sie möchten, können Sie zusätzlich gern in die HZV-Verträge Ihrer Krankenkasse einwilligen. Eine gesonderte Erklärung dazu finden Sie auf der Unterseite HZV.
Wir kümmern uns sowohl um akute Beschwerden als auch um die Betreuung bei chronischen Erkrankungen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Themen wie Familien-, Alters- und Rehabilitationsmedizin, umfassender Gesundheitsvorsorge, Impf- und Reisemedizin sowie psychosomatischer Grundversorgung. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den für Sie passenden Behandlungsweg.
Damit wir Sie von Anfang an bestmöglich unterstützen können, bringen Sie zum ersten Termin bitte – soweit vorhanden – wichtige Vorbefunde und Ihren Impfausweis mit.
Um Wartezeiten zu reduzieren und Abläufe für alle angenehm zu gestalten, nutzen Sie bitte möglichst unsere Online-Rezeption auf der Startseite unserer Homepage – einfach, intuitiv und der schnellste Weg für Termin- oder Rezeptanfragen.
Für akute Anliegen können Sie unsere gesonderten Akutsprechzeiten auch ohne Termin wahrnehmen. Hier bitten wir um etwas Geduld, da die Reihenfolge nach Dringlichkeit erfolgt, und um Verständnis, dass wir uns bei diesen Terminen auf das Wesentliche beschränken. Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, vereinbaren wir gerne einen Folgetermin, um uns dafür die nötige Zeit nehmen zu können.
Bitte planen Sie insgesamt etwas Zeit am Empfang ein und haben Sie Verständnis dafür, dass es zu Stoßzeiten zu Wartezeiten kommen kann. Mit einem freundlichen und rücksichtsvollen Miteinander tragen Sie wie wir zu einer angenehmen Atmosphäre in der Praxis bei – vielen Dank dafür!
Wir freuen uns auf Sie – Ihr Team von MEDI-INTEGRALIS®
Warum wir unsere Laborleistungen reduzieren?
Wir werden ab dem 1.1.2025 unsere Laborleistungen für gesetzlich versicherten PatientInnen in unserer Praxis reduzieren. Dieser Schritt ist überfällig, da das Laboraufkommen in unserer Praxis überdurchschnittlich hoch und wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Dies liegt zum einen daran, dass wir entgegen der gängigen Meinung keinerlei Einnahmen aus der Labortätigkeit erzielen, im Gegenteil, durch die gesetzlich vorgeschriebenen Laborbudgets werden Praxen finanziell mit Abzügen bestraft, die einen bestimmten Durchschnitt überschreiten. Das Erbringen von Blutentnahmen war immer schon Bestandteil eines festgeschriebenen Honorars, es wurde noch nie zusätzlich honoriert. Die Praxis kostet dies wertvolles Praxispersonal, welches bei Administration und PatientInnenbetreuung fehlt und somit zusätzliche Kosten verursacht, die nicht gegenfinanziert sind durch die Honorarsituation.
Andererseits ist die Erwartungshaltung in der Bevölkerung, immer und überall medizinische Leistungen und damit auch unnötige und medizinisch unbegründete Laboruntersuchen zu fordern, durch eine vollkommen verfehlte Gesundheitspolitik mit falschen Anreizen und endlosem Heilversprechen gefördert worden. Wir sehen dies in unserer Praxis jeden Tag und müssen uns immer wieder rechtfertigen, da wir als Erbringer der Leistungen auch über die Wirtschaftlichkeit und die Notwendigkeit dieser Leistungen mit PatientInnen diskutieren und Überzeugungsarbeit und damit kostbare Zeit leisten müssen, die uns an anderer Stelle fehlt und erst recht nicht bezahlt wird.
Letztlich führen diese Situationen dazu, das manche Facharztpraxen gar keine Blutentnahmen mehr durchführen und stattdessen auf die Hausarztpraxen verweisen, obwohl die Indikation zur Untersuchung vom Facharzt gestellt wird. Hier werden PatientInnen falsch informiert und Hausarztpraxen unter Druck gesetzt, die sich entweder dem Druck beugen und die Laboruntersuchungen letztendlich mit allen bekannten Konsequenzen durchführen oder in unangenehme Stellvertreterdiskussionen mit den PatientInnen gebracht werden, die fälschlicherweise davon ausgehen müssen, dass Ihre HausärztInnen diese veranlassten Untersuchungen erbringen müssen.
Daher haben wir uns entschlossen, für gesetzlich versicherte PatientInnen nur noch Laboruntersuchungen in unserer Praxis durchzuführen, die akut-medizinisch notwendig oder Bestandteil von Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen sind.
Ein Teil unserer Laboruntersuchungen wird ab sofort im Labor Limbach www.mdi-limbach-berlin.de durchgeführt werden, unsere PatientInnen erhalten dort kurzfristige Labortermine, um unser Praxislabor zu entlasten.
Sprechen Sie uns hier gezielt darauf an, sollten Sie Interesse an einer Laboruntersuchung haben, die nicht von Ihrer Krankenkasse getragen wird und erkundigen Sie sich bereits vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Laboruntersuchungen Bestandteil der Leistungspflicht sind.
Wir danken für Ihr Verständnis
Gesundheitscheck
Vorsorge ist besser als Nachsehen
Eine tägliche Situation in unserer Praxis ist folgende: viele gesunde Menschen kommen in unsere Praxis und fragen nach einem Gesundheitscheck. Es kommt auch vor, dass unser Personal direkt aufgefordert wird, eine Laboruntersuchung durchzuführen, um zu kontrollieren, ob denn „alles ok sei“. Die Motivation und das Bedürfnis nach solch einer Routinekontrolle sind nur zu verständlich, schliesslich will man auch beim Thema Gesundheit vorsorgen. Jedoch ist hier die Gesetzeslage eindeutig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Erkrankung. Die Situation, dass ein gesunder Mensch, welcher sich auch gesund fühlt, nach einer Routine- oder Vorsorgeuntersuchung nachfragt, ist in der Vorstellung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorhanden.
Wussten Sie, dass wir für keine unserer Blutuntersuchungen für gesetzlich versicherte PatientInnen ein Vergütung erhalten? Im Gegenteil, um die Hürden für eine Laboruntersuchung möglichst hoch zu hängen, werden wir von den Krankenkassen für jede ausgelöste Laboruntersuchung bestraft, in dem das Honorar gekürzt wird. Der Sinn dahinter ist rein wirtschaftlicher Natur, die Krankenkassen wollen Laborleistungen sparen und belohnen alle Ärztinnen, die wenig oder kein Labor bestimmen. Eine Laboruntersuchung kostet aber Zeit und Personalaufwand. Daher können wir Routine oder Vorsorgeuntersuchungen nur im Ramen von den sogenannten Gesundheits-Check-ups anbieten. Diese sind im Alter von 18 bis 35 Jahren genau einmal und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre möglich und beinhalten eine orientierende körperliche Untersuchung, eine Anamneseerhebung der gesundheitlichen Risikofaktoren und die Bestimmung von genau 3 Laborparametern – dem Blutzucker, dem Cholesterinwert und einem Urin Status in Form eines Urin Stix.
Wer unsere Praxis kennt, weiß, dass wir in diese Untersuchung mehr Zeit und Aufwand stecken und auch die Kürzung unseres Budgets in Kauf nehmen, um den PatientInnen eine größere Auswahl an Laboruntersuchungen anzubieten, um das Screenings möglich umfangreich zu gestalten und damit noch besser Risiken für drohende Erkrankungen festzustellen.
Nun ist es in den meisten Fällen so, dass eine Vorsorge bzw. ein Check up aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann, ein Behandlungsfall durch einen Arztbesuch aber bereits ausgelöst wird. Zumindest können die Patienten unserer Praxis eine orientierende körperliche Untersuchung und ein orientierendes Arztgespräch zum Thema Gesundheitsvorsorge erwarten, wenn sie dies wünschen.
Weiterführende Untersuchungen wie EKG, Lungenfunktionsprüfung oder Laboruntersuchungen obliegen danach der strengen Indikation für den Ausschluss einer Verdachtsdiagnose, der wir selbstverständlich nachgehen, sollte sich dies im Gespräch andeuten. Ist diese Indikation nicht gegeben, muss die Durchführung einer solchen Routineuntersuchung privat in Rechnung gestellt werden, sollte diese vom Patienten gewünscht sein.
Dazu sind wir als Ärzte im Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet.
Ein Arzt, welcher eine medizinisch nicht notwendige Untersuchung veranlasst oder durchführt, kann in Regress genommen werden, sprich, er muss diese Untersuchung im Ernstfall selbst tragen. Daher ist es wichtig, in einem ersten Gespräch herauszufinden, was medizinisch notwendig ist und welche sinnvollen Leistungen auf Wunsch als Selbstzahler durchgeführt werden sollten.
Wir vertreten zwar die Meinung, das Vorsorge besser als Nachsehen ist, müssen uns aber hier der aktuellen Gesetzeslage beugen. Wir laden sie daher ein, mit uns über dieses Thema weiter zu diskutieren und motivieren sie auch, das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse zu diesem Thema zu suchen.
Gesundheitscheck-ups im Überblick
- Check up U35 1x im Leben vom 18. bis 35. Lebensjahr
- Check up 35 alle 3 Jahre ab dem 35. Lebensjahr
- Bei PrivatpatientInnen hängt die Übernahme der Kosten für einen Check-up vom geschlossenen Versicherungsvertrag ab, umfasst in der Regel aber deutlich mehr Laborparameter als bei den gesetzlich versicherten PatientInnen.
- Gesundheitsvorsorge für Privatpatienten ab dem 18. bis zum 35. Lebensjahr mindestens 1x im Leben je nach Versicherungsvertrag
- Gesundheitsvorsorge für Privatpatienten ab dem 35. Lebensjahr in der Regel 1x im Jahr je nach Versicherungsvertrag
- Laboruntersuchungen auf eigenen Wunsch wie zum Beispiel bei veganer oder vegetarischer Ernährung (Blutbild, Vitamin B12, Eisen u.a.) müssen privat getragen werden.
Wir sind Mitglied im AGBAN und ANCN